Stornierungsbedingungen
Storniert oder kündigt der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, sind vom Mieter an den Vermieter als Entschädigung für den Mietausfall nachfolgende Beträge zu entrichten:
6 Monate oder länger vor Mietbeginn sind 40% des Ges. Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
3. Monat bis 6. Monat vor Mietbeginn sind 60% des Ges. Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
30 bis 90 Tage vor Mietbeginn sind 80% des Gesamt Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
16 bis 29 Tage vor Mietbeginn sind 90% des Gesamt Mietpreises an den Vermieter zu zahlen.
Ab dem Tag des vereinb. Mietbeginns bis 15 Tage vor vereinbarten Mietbeginn sind 100% zahlbar.
– Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Im Falle dass der Mieter die Wohnung nicht fristgerecht verlässt ist der Vermieter berechtigt für jeden angefangenen Tag das Dreifache des vertraglich vereinbarten Tagespreises anzusetzen.
Die Einhaltungdieser Vereinbarung ist besonders wichtig, da es sich hier um eine Urlaubsvermietung handelt und weitere Mietvereinbarungen bzw. Verpflichtungen bestehen.